Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien
nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert
an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich
abgeben:

Karin Peter
Dr.-von-Schmitt-Str. 18
96050 Bamberg
Deutschland
Fax: 0951-202133
E-Mail: karin@auto-peter.de

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist
darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als
0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des
jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.



Starterbatterien

Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG
verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu
erheben, welches zum Kaufpreis hinzu kommt, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen
Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer
Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom
öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels
Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit,
diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer
zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein
zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein
Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)

Zurück

Dieser Onlineshop wird verwaltet von Grünner IT-Service